Ausschreibung zum Altwagenrennen des RSCD e.V.
I. Veranstalter und Veranstaltung
Der Renn - Sport - Club - Düdinghausen e.V. (RSCD e.V.) veranstaltet Pfingstmontag den 20.05.2024 ein Altwagenrennen für Serienfahrzeuge auf dem Hochsauerlandring in Düdinghausen. Die Veranstaltung wird nach der vorliegenden Ausschreibung und deren Ausführungsbestimmungen durchgeführt, denen sich alle Teilnehmer mit Abgabe der Nennung unterwerfen. Dazu zählen insbesondere auch kurzfristige änderungen, Ergänzungen oder Beschlüsse, die bei der für alle Fahrer obligatorischen Fahrerbesprechung bekannt gegeben werden.
II. Vorauss. Zeitplan Pfingstmontag
 
Fahrzeugabnahme
ab
9:00 Uhr
 
 
Freies Training:
ab
10:30 Uhr
 
 
Hauptrennen:
ab
12:30 Uhr
 
III. Zugelassene Fahrzeuge und Klasseneinteilung
Zugelassen werden nur Fahrzeuge, die dem Serienstand entsprechen, d.h. mit Serienfahrwerk, Serienkarosserie, Serienmotor und Seriengetriebe ausgerüstet sind. Eigenbaufahrzeuge, sowie solche mit serienfremdem Fahrwerk, Karosserie, etc. (s.o.) werden zum Start nicht zugelassen (andere Vergaseranlagen sind erlaubt). Die Fahrzeuge brauchen nicht öffentlich zugelassen zu sein.
Die Klassen
 
Klasse 1 Fahrzeuge
 
bis 1300 ccm
(Nr.
bis 199)
 
 
Klasse 2 Fahrzeuge
ab 1301 ccm
bis 1600 ccm
(Nr.
200 bis 299)
 
 
Klasse 3 Fahrzeuge
ab 1601 ccm
bis 2000 ccm
(Nr.
300 bis 399)
 
 
Klasse 4 Fahrzeuge
ab 2001 ccm
und mehr
(Nr.
400 bis 499)
 
 
Klasse 5 Quad (Nur wenn Nennungen eingehen)
 
 
Klasse L Fahrzeuge der Klassen 1 bis 4 LANGSTRECKENRENNEN siehe V. Punkt 20
 
In den Klassen 1 bis 4 und L sind Frauen wie Männer gleichermaßen startberechtigt.
Die Fahrzeuge dürfen nur in der zugehörigen Klasse starten, d.h. nicht in einer hubraumstärkeren oder hubraumschwächeren Klasse. Zum Tagesabschluss wird nach dem letzten Wertungslauf der Klassen 1 - 4 ein Langstreckenrennen angeboten. Dafür können Fahrzeuge der Klassen 1 - 4 genannt werden.
Bei ausreichender Teilnehmerzahl ist die Austragung eines Damenpokals (Klasse D) zum Tagesschluss bei reduzierter Rundenzahl vorgesehen.
Die Ausschreibung und die Nennung gelten für beide Wettbewerbe ebenfalls.
IV. Teilnehmer
Mehrfachstarts eines Teilnehmers oder Fahrzeugs, sowie Fahrerwechsel während des Renntages in einer, als auch in verschiedenen Klassen sind nicht zulässig!
Jeglicher Alkoholgenuss vor und während des Rennens ist untersagt. Zuwiderhandlung führt zu sofortigem Rennausschluss.
V. Fahrzeugbestimmungen
Bei Verstößen gegen die u.g. Fahrzeugbestimmungen kann keine Teilnahmeerlaubnis erfolgen. über die Startberechtigung des Fahrzeuges entscheidet die Rennleitung in Absprache mit dem/den Abnahmekommisar/en.
1.
Zulässig sind alle Arten von Luftreifen (ohne Antigleithilfsmittel wie Spikes, Ketten, Hilfsglieder usw.). Die Radgröße ist freigestellt. Zwillingsbereifung ist untersagt. Die Räder einer Achse müssen den gleichen Durchmesser haben. Leichtmetall- und Magnesiumfelgen sind erlaubt.
 
2.
Vier - Punkt - bzw. zwei überkreuzte Drei - Punkt - Gurte sind Vorschrift.
 
3.
Stoßstangen dürfen, Radkappen müssen demontiert werden. Seitliche Zierleisten und Cromteile müssen entfernt werden.
 
4.
Ein Überrollkäfig, kein Aluminium, (Rohrstärke min. Ø 38 x 2,5 mm) ist Pflicht.
Der Überrollbügel muss aus mindestens zwei Hauptbügeln (unten im Bild fett gezeichnet) bestehen, diese dürfen geschweißt werden. Da eine Schweißnaht aber immer eine Gefahr darstellt empfehlen wir die Hauptbügel aus einem Stück zu biegen.
Der Überrollkäfig muss an den Verbindungspunkten zur Karosserie mit min. 3mm starken und min. 100mm x 100mm großen Platten beidseitig (siehe Bild) an der Karosserie verschraubt sein, befestigt mit min. 3 Schrauben M8 (Festigkeitsklasse 8.8) und Sicherungsmutter. Wird die Platte 1 fest mit der Karosserie verschweißt entfällt das Verstärkungsblech 2.
Eine Diagonalstrebe von der Fahrerseite oben zur Beifahrerseite unten wird vorgeschrieben, (auch für die Stockcar-Fahrzeuge). Alternativ darf ein Kreuz in den hinteren Abstützungen verwendet werden.
Eine Beckenstrebe auf der Fahrerseite ist Pflicht. Zusätzlich wird eine Stützstrebe in der A-Säule (siehe graue Strebe in der Zeichnung) empfohlen. Aus Sicherheitsgründen ist eine Ummantelung im Bereich des Fahrers empfohlen.

Beispiel :
Sicherheit
 
Bei Fragen können Sie uns gerne unter 0175 526 75 72 ab 18.00 telefonisch erreichen.
 
5.
Scheinwerfer und Lampen müssen entfernt werden. Hauben, Deckel und Türen müssen zusätzlich gegen unabsichtliches Aufspringen gesichert sein. Die Fahrertür darf nicht entfernt werden oder ist dann durch eine entsprechend stabile Konstruktion zu ersetzen.
 
6.
Batterien müssen ausreichend befestigt und gegen Auslaufen von Säure geschützt sein.
 
7.
Alle Scheiben - auch die Windschutzscheibe - müssen entfernt werden. Anstelle der Windschutzscheibe muss ein stabiles, engmaschiges Schutzgitter angebracht werden. Das Fenster der Fahrerseite muss vergittert sein.
 
8.
Motor, Getriebe und Fahrwerk: Es dürfen keine typen- ( serien- ) fremde Motoren, Getriebe und Fahrwerke in die Fahrzeuge eingebaut werden.
 
9.
Die Lenkung und die Bremsanlage müssen voll funktionsfähig sein.
 
10.
Das Fahrzeug muss mindestens eine gut sichtbare Bremsleuchte haben.
 
11.
Das Fahrzeug darf keine scharfen Kanten oder herausragende Teile haben.
 
12.
Das Fahrzeug muss mit einem betriebsfähigen Feuerlöscher von mind. 1 kg ausgerüstet sein. Auf ausreichende Befestigung und schnelle Zugriffsmöglichkeit ist zu achten.
 
13.
Lose Gegenstände (Matten, Sitzkissen, etc.), sowie Beifahrersitz und Rücksitzbank müssen entfernt werden.
 
14.
Der Fahrersitz muss fest verankert sein. Sofern er serienmäßig nur in Schienen geführt wird, muss er zusätzlich befestigt werden. Die Rücklehne ist mechanisch so zu stellen, dass eine Verstellung ausgeschlossen ist.
 
15.
Jedes Fahrzeug muss mit einem Rückwärtsgang ausgerüstet sein.
 
16.
Stromkreisunterbrecher (Nato - Knochen) ist Pflicht. Er muss gut sichtbar und von außen und innen gut zugänglich sein. Er muss alle Stromkreise wie z.B. Kraftstoffpumpe, Batterie, Zündung, elektrische Bedienungsvorrichtungen usw. unterbrechen.
 
17.
Das Tragen eines der aktuellen DIN - Norm entsprechenden Sturzhelmes ist Pflicht.
 
18.
Der Tank muss an einer ausreichend gesicherten Stelle untergebracht, fest mit dem Fahrzeug verbunden und auslaufsicher sein. Motor, Kühler, Schläuche und Tank müssen durch eine Schutzwand vom Fahrer getrennt sein. Die Tankverschlüsse dürfen nicht über die Karosserie herausragen.
 
19.
Jedes Fahrzeug muss mit Kotflügeln ausgerüstet sein. Sie müssen die Räder wirksam über mind. 1/3 des Umfanges und die ganze Reifenbreite abdecken. Sie müssen fest mit der Karosserie verbunden sein und dürfen keine scharfen Kanten aufweisen. Sie dürfen nicht provisorischer Art sein.
 
20.
Langstrecke: Ab 2017 wird erstmals die Zeitnahme des Wacv zum Einsatz kommen!
Fahrzeuge die am Langstreckenrennen teilnehmen möchten sind mit einem Transponderhalter auszustatten. Der Halter (siehe Zeichnung) kann bei der Veranstaltung käuflich erworben werden. Eine entsprechende Montageplatte mit zwei 4 mm Löchern ist vorzubereiten. Der Montageort für den Halter ist so zu wählen, dass er möglichst nah und mit freiem Blick zum Erdboden ist. Außerdem ist auf einen möglichst großen Abstand zu elektrischen Komponenten zu achten.
Sicherheit
 
 
VI. Startnummer
Zum Rennen werden nur Fahrzeuge zugelassen, die beidseitig deutlich mit einer Startnummer an den Türen versehen sind. Jeder Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass diese jederzeit deutlich erkennbar ist. Sie wird bei der Einschreibung bekannt gegeben.
VII. Technische Abnahme
Vor Aufnahme des Tainings sind alle Fahrzeuge der technischen Abnahme vorzuführen. Nur Fahrzeuge mit ordnungsgemäß angebrachten Startnummern werden von der Abnahme geprüft und erhalten den Kontrollstempel.
Bei der Abnahme sind mitzubringen: - Führerschein und Sturzhelm
VIII. Training
Den Teilnehmern wird Gelegenheit gegeben, ein freies Training durchzuführen (s. Pkt. II. ).
IX. Durchführung des Rennens
Es werden 3 Wertungsläufe gefahren und die zu fahrenden Runden werden am Tag der Veranstaltung bekannt gegeben. Gestartet wird je nach Teilnehmeranzahl in 3er oder 4er Reihen. Ausgegangen von einer 3er Startreihe startet jeder Fahrer jeweils einmal aus Reihe 1, einmal aus Reihe 2 und einmal aus Reihe 3. (Änderungen am Renntag Vorbehalten)
Bei Verlassen der Strecke ist die Weiterfahrt an jenem Punkt wieder aufzunehmen, an dem die Strecke verlassen wurde. Nach Beendigung eines Wertungslaufes hat das entsprechende Fahrzeug sofort die Zielauffahrt zu passieren, ohne ein anderes Fahrzeug zu behindern.
X. Start, Ziel und Wertung
Es wird stehend, mit laufendem Motor gestartet. Der Start erfolgt durch eine Ampel, mit Wechsel von rotem auf grünes Licht. Fahrzeuge, die vor Aufleuchten des grünen Lichtes ihren Startplatz verlassen, werden im Wiederholungsfall disqualifiziert.
Mit Überfahren der Ziellinie durch den Erstplatzierten ist der jeweilige Lauf beendet. Alle nachfolgenden Fahrzeuge werden beim überfahren der Ziellinie abgewunken und gemäß ihrer Reihenfolge und Rundenzahl gewertet.

Wertung der Klassenläufe:
 1.Platz   9 Punkte
 2.Platz   7 Punkte
 3.Platz   6 Punkte
 4.Platz   5 Punkte
 5.Platz   4 Punkte
 6.Platz   3 Punkte
 7.Platz   2 Punkte
 8.Platz   1 Punkte

Wertung der Langstrecke:  Anhand gefahrener Runden mittels Zeitmessanlage des WACV.
XI. Preisverteilung
Die Plätze 1 - 3 jeder Klasse erhalten Pokale (mind. jedoch 30 % der Teilnehmer einer Klasse).
Bei entsprechender Teilnehmerzahl wird ein Damenpokal ausgefahren.
XII. Flaggenzeichen
Während des Rennens gelten folgende Flaggenzeichen und Signale (Ampel/Flaggen):
 
Ampel
grünes Licht:
Start
 
 
Ampel
rotes Licht:
Ende des Laufes - Strecke gesperrt
 
 
Flagge
rot:
Unbedingt und sofort Halten!
 
 
Flagge
gelb:
Gefahr (überholverbot bis hinter das Hindernis)
 
 
Flagge
schwarz mit
Start-Nr.
Sofort Bahn verlassen!
 
XIII. Proteste
Proteste werden nur unter Hinterlegung einer Protestgebühr von angenommen. Fallen durch den Protest zusätzliche Kosten an (z.B. Demontage eines Fahrzeuges, überprüfung durch einen Sachverständigen o.ä.), so muss der Protestführer die voraussichtlich anfallenden Kosten bei der Rennleitung hinterlegen. Der Veranstalter bestimmt die Art der Fahrzeuguntersuchung. Bei Anerkennung des Protestes wird die hinterlegte Gebühr (s.o. ) zurückgezahlt, andernfalls fließt sie dem RSCD e.V. zu.
Der Protestverlierer hat alle durch den Protest anfallenden Kosten zu tragen. Eine Rückzahlung erfolgt dann, wenn die Gegenseite die Protestgebühr bezahlt hat. Ansonsten sind Proteste gegen die Rennleitung und den Veranstalter unzulässig ! ! !
XIV. Ausführungsbestimmungen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor Ausführungsbestimmungen, sowie die Ausschreibung bzw. einzelne Punkte daraus jederzeit, auch kurzfristig, zu ändern. Diese Änderungen sind dann für die Fahrer und alle an der Veranstaltung in irgendeiner Form tätigen Personen ebenso bindend, wie die Bestimmungen der vorliegenden Ausschreibung. Jede Änderung wird vor Beginn des Rennens mitgeteilt. Jeder Fahrer erkennt durch seine Unterschrift auf dem Nennungsformular für sich und seine Helfer an, dass er mit der Ausschreibung vertraut ist und sich dieser und den Ausführungsbestimmungen bedingungslos unterwirft.
Fahrer und Helfer verpflichten sich damit gleichzeitig, die Anweisungen des Veranstalters, der Rennleitung und deren Beauftragten zu befolgen
XV. Testfahrten und Befahren der Strecke
Während des Trainings und des Rennens ist die Strecke abgesperrt. Testfahrten sind nur während des freien Trainings am Renntag auf der Strecke erlaubt - nicht auf öffentlichen Wegen und im Fahrerlager. Zuwiderhandlungen führen zu sofortigem Rennausschluss. Auf dem Weg zum Fahrerlager und zur Rennstrecke ( insbesondere zum Start ) sowie im Fahrerlager darf auf Grund polizeilicher Anordnung nur im Schritttempo gefahren werden. Bei Zuwiderhandlung hat der Fahrer hiermit ev. anfallende Kosten noch am Renntag bzw. innerhalb kürzester Frist zu tragen.
XVI. Nennung, Nenngeld, Nennschluss
Nennungen sind auf dem offiziellen Nennformular abzugeben. Das Nenngeld beträgt für das Altwagenrennen n.n.€ für das Langstreckenrennen ebenfals 20.05.2024 . Es ist der Nennung in bar oder als Euro-Scheck beizulegen. Nenngeld ist Reuegeld und kann nicht erstattet werden, falls der Fahrer die Nennung zurückzieht.
Nennschluss ist der 20.05.2024 (Renntag), um 11.30 Uhr. Um am Pfingstmontag einen zügigen Verlauf zu ermöglichen und Zeitverzögerungen zu vermeiden, werden alle Teilnehmer gebeten, sich möglichst frühzeitig schriftlich bei einer der u.a. Adressen anzumelden oder das Nennungsformula auf unserer Homepage ausfüllen und per E-Mail an den Vereinsvorstand zu senden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Fahrzeuge am Ende des Renntages von den Eigentümern sofort wieder abtransportiert werden müssen! Ansonsten wird eine Gebühr in Höhe der üblichen Kosten eines Entsorgungsunternehmers, mind. jedoch von erhoben. Darüber hinaus anfallende Kosten sind vom Eigentümer zu tragen.

Die Nennungen sind möglichst frühzeitig zu richten an:
1. Vorsitzender
Bastian Düsterhaus
Zum Sürendahl 31
59964 Düdinghausen
Tele.: 0175/5267572
1. Schriftführer
Jenni Düsterhaus
Zum Sürendahl 31
59964 Düdinghausen
 
2. Schriftführer
Benjamin Paulus
 
 
*
 
Die Anreise zum Renngelände ist auf Grund behördlicher Auflagen erst am Renntag gestattet.